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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie die damit im Zusammenhang stehende Beratung und Betreuung von betrieblichen und privaten Versicherungen; ausgenommen ist die gesetzliche Krankenversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung. Darüber hinaus berät und betreut die BM VG die Auftraggeber in ihren Versicherungsangelegenheiten und verwaltet die von ihr vermittelten und/oder nach Absprache auch die schon bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar und bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der BM VG.

2. Der Auftraggeber erteilt zu diesem Zweck der BM VG den Auftrag, seine Versicherungen in seine Verwaltung zu übernehmen sowie Vollmacht, für ihn Verträge zu schließen, zu kündigen, umzudecken und in allen Versicherungsangelegenheiten rechtsverbindliche Erklärungen für ihn abzugeben. Dies geschieht im allgemeinen durch einen Maklerauftrag und/oder einer gesonderten Vollmacht, die im einzelnen spezifiziert werden kann. Eine solche Individualabsprache steht über den hier dargestellten allgemeinen Geschäftsgrundlagen sowie über einen allgemeinen und nicht spezifizierten Maklervertrag. Dies gilt insbesondere für Deckungsaufträge, die der Kunde über das Internet (Internet Berechnungsprogramm) an die BM VG erteilt.

3. Für die Fälle, in denen kein Maklervertrag geschlossen wurde, gelten die Voraussetzungen und Bedingungen als geschaffen, wie sie im Falle eines spezifizierten Maklerauftrages gegeben wären. Die Grundlagen der Tätigkeiten richten sich in dem Falle nur nach dem vermittelten Vertrag und an der jeweiligen Produktsparte. Hier wird auf das konkludente Handeln sowie auf die Usancen eines Versicherungsmaklers zurückgegriffen und hingewiesen. Sollte eine weitere Betreuung des Kunden durch die BM VG nicht erfolgen oder erwünscht sein, ergeben sich keine Haftungsansprüche für den Kunden an die BM VG. Ein entsprechendes und übliches Auftragsverhältnis ist dann nicht gegeben. Ein Maklermandat ist in diesem Falle mit der BM VG oder ihren Vertretern nicht zustande gekommen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Dies gilt insbesondere für die Verträge, die der Kunde selbstständig über den angebotenen Internetrechner berechnet und zur Indeckungnahme an die BM VG weitergeleitet hat.

4. Für alle anderen kaufmännischen Tätigkeiten, die zum Beispiel eine Consulting-, Organisations- oder Schulungstätigkeit umfassen und von der BM VG separat erbracht werden - und die nicht mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen im Zusammenhang stehen -, stellt das Unternehmen eine gesonderte Rechnung. Der Auftrag zu diesen Leistungen muss separat erstellt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Dies gilt insbesondere für eine rechtliche Beratung für die nicht privaten Endverbraucher.

5. Die BM VG ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden; Sie nimmt daher unabhängig die Versicherungsinteressen ihrer Auftraggeber wahr und steht wirtschaftlich auf der Seite ihres Auftraggebers.

6. Der Auftraggeber bevollmächtigt die BM VG, ihn gegenüber dem jeweiligen Versicherer zu vertreten, insbesondere Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen sowie Kündigungen zu bestehenden Versicherungsverträgen auszusprechen.

7. Die Tätigkeit ist umfassend und gilt für alle Versicherer, soweit diese den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Dieser Auftrag umfasst ausdrücklich nicht die Verpflichtung der BM VG, auch im europäischen Ausland nach entsprechenden Deckungen zu suchen.

8. Die BM VG haftet für ihr eigenes Verschulden. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit dem Maklervertrag ausgehändigt werden muss.

8.1 Die BM VG ist bei der Durchführung von Vergleichsberechnungen um ständige Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit bemüht.

8.2 Eine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der durchgeführten Vergleichsberechnungen, Analysen und Inhalte sowie für die zeitnahe, vollständige und richtige Weiterleitung der Daten ist ausgeschlossen.

8.3 Die BM VG ist nicht dazu verpflichtet, sämtliche am Markt befindliche Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen in die Onlineberechnungen mit einzubeziehen.

9. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetz nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren vom Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Auftrages. Die Haftung ist für den Fall des Verschuldens sowie für den Fall einer leichten Fahrlässigkeit der BM VG auf € 1.000.000,-- begrenzt. Der Auftraggeber kann im Rahmen einer Individualabrede einen höheren Versicherungsschutz auf eigene Kosten herbeiführen. Die Beendigung eines Maklervertrages kann nur per eingeschriebenen Brief erfolgen.

10. Die Courtage für die vermittelnden und betreuten Versicherungsverträge ist Bestandteil der Versicherungsprämie und wird der BM VG von den Versicherungsgesellschaften vergütet. Kosten für den Auftraggeber entstehen hierbei nicht. Versicherungen werden an Direktversicherer oder Versicherungsunternehmen, die dem Versicherungsmakler keine Vergütung gewähren, nur im Rahmen einer im Vorfeld getroffenen Honnorarvereinbarung vermittelt. Das gleiche gilt im Falle der Vermittlung einer Nettopolice. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart und fällig.

11. Der Auftraggeber ermächtigt die BM VG und die einzelnen Versicherer, bei denen Versicherungsverträge abgeschlossen wurden, die im Zusammenhang mit diesen Versicherungen stehenden Daten zu speichern, zu verändern oder zu löschen sowie - im Falle der Rückversicherung - sie an die jeweils betroffenen Rückversicherer zu übermitteln, soweit dies zur üblichen Betreuung des Kunden oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Versicherungsvertrages erforderlich ist. Der Auftraggeber willigt ferner in die Übermittlung der Daten durch die jeweils ermächtigten Versicherer an ihre Dachverbände ein.

12. Die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Makler sind vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens getragen. Im übrigen richtet sie sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den maßgebenden aufsichtsbehördlichen Anordnungen sowie nach den Usancen dieses Gewerbes.

STAND: März 2021

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